Wir sind im Rahmen der aktuellen Gesundheitsreform 2007 beauftragt, Sie über die Möglichkeiten einer Kostenerstattung bei der Abrechnung ärztlicher Leistungen zu informieren.
Sie werden bei der Wahl der Kostenerstattung als Privatpatient behandelt. Sie müssen Ihre Versichertenkarte nicht mehr vorlegen und zahlen keine Praxisgebühr. Dafür haben Sie größere Freiheiten bezüglich diagnostischer Massnahmen sowie einer Optimierung der ärztlichen Behandlung. Außerdem können Sie jederzeit überprüfen, ob die vom Arzt abgerechneten Massnahmen auch durchgeführt wurden.
Die üblichen gesetzlichen Budgetbeschränkungen für Kassenpatienten (z.B. Medikamente, Heil- und Hilfsmittel) gelten für Sie dann nicht. Ihr Arzt muss keine Angst vor Kürzungen oder Regressen haben, wenn er Ihnen sinvolle Leistungen anbietet, die über das „ausreichende und zweckmäßige“ hinausgehen.
Der Arzt stellt Ihnen zunächst seine Massnahmen gemäß GOÄ (= Gebührenordnung für Ärzte) in Rechnung und Sie bezahlen diese Rechnung selbst.
Die Krankenkasse erstattet Ihnen den Betrag, den der Arzt bei den gleichen Leistungen über die KV (Kassenärztliche Vereinigung) erhalten hätte. Sie zieht bis zu 10 % des Erstattungsbetrages für Verwaltungskosten und der Ausgleich für die fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung des Arztes ab.
Sie können die Kostenerstattung auf die ärztliche oder zahnärztliche Versorgung, auf den stationären Bereich oder auf veranlasste Leistungen beschränken lassen.
Sie müssen Ihre Krankenkasse über die Wahl der Kostenerstattung erst vor der Inanspruchnahme der Leistungen informieren.
Sie sind an die Wahl der Kostenerstattung für mindestens 1 Jahr gebunden.
Wichtig:
Kosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt, sind von Ihnen zu tragen. Zur Abdeckung dieser Restkosten könnten Sie z.B. eine preisgünstige ambulante Zusatzversicherung oder einen entsprechenden „Kostenerstattungswahltarif“ bei der Krankenkasse Ihrer Wahl.abschließen. Unter Umständen läßt sich die Zusatzversicherung aufgrund unterschiedlicher Beitragssätze und Rahmenbedingungen auch durch den Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse finanzieren.