Haben wir Ihre Krankenversichertenkarte? Wenn Sie uns besuchen, bitte denken Sie daran, dass wir von Ihnen – sofern Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind – in jedem Quartal einmal die Krankenversicherungskarte benötigen. Auch wenn Sie eine Überweisung haben, müssen trotzdem die Daten von der Chipkarte zusätzlich erfasst werden. Ohne diese Karte dürfen keine Leistungen zu Lasten der Krankenkasse abgerechnet werden.Bitte behalten Sie nach Erhalt der neuen elektronischen Versicherungskarte auch Ihre alte, da noch nicht alle Praxen immer schon auf das neue System umgestellt haben.